Der Leiterbeauftragte

     

Ich dachte immer, bei Unternehmern wie meinem Freund Norbert, sei die Betriebsprüfung des Finanzamtes der Höhepunkt möglicher Tiefpunkte im Unternehmen. Weil dann auch deutlich werden kann, wie sehr ein Unternehmen sich übernommen hat. Aber Norberts Nerven liegen derzeit blank nicht wegen einer Betriebsprüfung durch unser Finanzamt. Nein, mit dem versteht er sich ebenso gut wie ich. Denn – jawohl – Schriftsteller gelten auch als Unternehmer.
Nein, bei Norbert ist derzeit das Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg und in Aufsichtspflicht gehört die Überprüfung der Betriebsfähigkeit aller möglichen Geräte: Kaffeemaschine, Mikrowelle. Sie müssen TÜV-geprüft sein, ungefährlich in der Bedienung auch von Mitarbeitern, die möglicherweise ungeübt sind an Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Heizkörpern. Norberts Verlängerungskabel beaufsichtigt das Aufsichtsamt für Gewerbe in Lüneburg, Norberts Aufladekabel für Handys, für Akkus werden kontrolliert, ob die Umkleidung nicht schon porös ist oder der Adapter wackelt, was zu Kontaktstörungen führen könnte. Ja, das Gewerbeaufsichtsamt überprüft in diesem Sinne durchaus, ob in Norberts Betrieb nicht die Kommunikation noch verbessert werden müsste. Die digitale, die mit Kabeln und so.

Aber therapeutischen Rat suchte Norbert bei mir nicht wegen solcher Peanuts wie Kaffeemaschine, Mikrowelle, Verlängerungs- und Adapterkabeln. Das ging alles so seinen Gang und Geräte und Kabel kriegten bei Bestehen ihrer Prüfung einen
 

Aufkleber aufgeklebt, wie er sonst vom Gerichtsvollzieher bei Pfändungen angebackt wird. Einen Kuckuck sozusagen, nur mit gegenteiliger Bedeutung. Norbert und seine Mannschaft, eher eine Frauschaft, dürfen das Gerät behalten und weiter benutzen.
Nein, Norbert verlor die Fassung wegen der Überprüfung seiner Trittleiter durch das Lüneburger Gewerbeaufsichtsamt. Denn dessen Amtsleute vor Ort waren zwar für die Überprüfung dieser tausend Geräte bei Norbert zertifiziert, nicht aber für die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit seiner Trittleiter und deren Sicherheitsanforderungen. Nein, die Leiter dürften sie nicht überprüfen. Das mache der Leiterbeauftragte des Gewerbeaufsichtsamtes. Der was? fragte Norbert, der was? Ein extra Beauftragter für die Abnahme von Trittleitern? Ja, der komme. Extra. Norberts weitere Frage,  ob es bei den unterschiedlichen Stufenzahlen bei Trittleitern – seine hätte drei Stufen -  auch spezielle Leiterbeauftragte gebe, welche für fünf Stufen oder für zehn etwa, also ob es Oberleiterbeauftragte oder Unterleiterbeauftragte gebe und ob der Vorgesetzte  dann Hauptleiterbeauftragter wäre, löste Unmut aus, weil Norberts feine Ironie nicht ankam.
Es gibt sie wahrhaftig offiziell: Leiterbeauftragte. Wenn ein solcher stirbt und eine Witwe hinterläßt, dann bekommt die eine Leiterbeauftragtenwitwenpension. Das ist nah dran an der Donaudampfschiffahrtskapitänswitwenpension der KuK-Monarchie.  Aber wir sind ja eine moderne deutsche Republik.




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Prof.Dr.Decker-Voigt@t-online.de

 
23. Mai 2016